Ordner*innen

Falls du dich als Ordner*in auf einer unserer Versammlungen melden möchtest, danken wir dir hiermit ganz herzlich dafür! Ohne Menschen wie dich, würde es uns gar nicht geben ❤
Melde dich hierzu bitte 15 Minuten vor Beginn der Versammlung am jeweiligen Versammlungsort und sprich uns einfach an. Die Voraussetzungen und Aufgaben listen wir hier auf der Seite:


Voraussetzungen zur Ordner*in

  • du musst mindestens 18 Jahre alt sein
  • du musst das ehrenamtlich, d.h. unentgeltlich machen
  • du musst nüchtern & darfst nicht vorbestraft sein

Rechtlicher Rahmen

  • die Versammlungsleitung ernennt Ordner*innen im Vorfeld einer Versammlung
  • Ordner*innen müssen eine weiße Armbinde mit der AufschriftOrdner“ tragen (die bekommst du vor Ort von uns)
  • Ordner*innen unterliegen ausschließlich der Weisung der Versammlungsleitung. Wir führen daher immer vorab eine Ordner*innen-Einweisung durch.
    • bei größeren Versammlungen bilden wir Ordner*innen-Teams und statten diese ggf. mit Funkgeräten aus. Wie diese funktionieren, wird bei der Einweisung erklärt.
  • Ordner*innen verfügen über keine polizeilichen Befugnisse – explizit auch nicht über das Verfügen von Waffen. Personen dürfen nur durch die Polizei aus einer Versammlung ausgeschlossen werden. Wendet euch in solchen Fällen unbedingt an die Versammlungsleitung!
  • Ihr seid keine Hilfs-Sharrifs! Wenn die Polizei euch auf ein Problem aufmerksam macht, das ihr alleine nicht lösen könnt, verweist sie auf die Versammlungsleitung.
  • Wiedersetzt sich euch jemand mit Gewalt, der Androhung solcher oder greift euch tätlich an, macht diese Person sich in besonderem Maße strafbar.

Aufgaben als Ordner*in

(von Punkt 2.4. abgesehen) typischer Versammlungsauflagen-Bescheid

  • darauf hinwirken, dass die Versammlung im Interesse der Versammlungsleitung & entsprechend der Auflagen durchgeführt werden kann
  • dafür sorgen, dass Versammlungsteilnehmende auch die Versammlungsfläche einhalten
  • Versammlungsteilnehmende die Alkohol trinken, Glasflaschen o.ä. Waffen tragen darum bitten, diese entweder abzulegen oder die Versammlung zu verlassen
    • hierzu zählen auch nicht angemeldete Kundgebungsmittel, Vermummung, Funkgeräte oder sog. „Passivbewaffnung“ (z.B. Gummischilde, Visiere etc.)
      • Vermummung ist, wenn mehr als zwei der folgenden Gesichts-Merkmale bedeckt ist: Kin, Mund, Nase, Augen, Stirn (wegen COVID-19 gilt aktuell eine Ausnahme für Masken; aber wenn die Intention der Vermummung anhand der Kleidung – insb. bei Sturmhauben – dennoch erkenntlich ist, ist das wiederum trotzdem strafbar)

Als Ordner*in müsst ihr auf die Einhaltung der Versammlungsauflagen hinwirken: In der Praxis heißt das viel reden: Verstöße wenn möglich verhindern & falls vorhanden, darauf hinweisen. Fasst die Versammlungsteilnehmenden bitte nicht an und haltet euch selbst an die Auflagen. Wenn ihr nicht weiter kommt, wendet euch wenn möglich bitte zunächst an die Versammlungsleitung. Und auch wenns schwer fällt: Immer höflich bleiben ????
Als Ordner*innen habt ihr eine Vorbildfunktion für die anderen Versammlungsteilnehmenden.